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Dienstleistungskatalog der GWDG
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Kategorie:1. Consulting

Unterkategorie:

1.2. Beratung beim Aufbau von DV-Systemen

Nummer:

0080

Titel:

Hilfe bei der Vertragsgestaltung

Beschreibung:

Im öffentlichen Dienst ist die Anwendung der Ergänzenden Vertragbedingungen (EVB) bzw. Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) Pflicht. Gegenwärtig existieren diese Bedingungen für den Kauf, die Miete und die Wartung von DV-Anlagen und -Geräten sowie die Überlassung und die Pflege von Software für DV-Anlagen. Diese Ergänzenden bzw. Besonderen Vertragsbedingungen streben nicht nur eine Vereinheitlichung der Verträge, sondern auch eine Vereinfachung ihres Abschlusses an. Trotzdem gibt es noch genügend freie Parameter, zumal gegenwärtig auch noch viele Klauseln abbedungen werden können. Für den Abschluss solcher Verträge nach EVB bzw. BVB bietet die GWDG ihre Hilfestellung an. Dabei werden gemeinsam mit dem Institutsvertreter Verhandlungen über den genauen Inhalt des abzuschließenden Vertrages mit dem Auftragnehmer geführt. Voraussetzungen innerhalb des jeweiligen Institutes sind die Kenntnisse über den eigentlichen Vertragsgegenstand, sowie die Berechtigung, die vertraglichen Verpflichtungen einzugehen, wobei insbesondere die finanziellen Verpflichtungen zu berücksichtigen sind. Beim Institut muss ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen, der entscheiden kann, welche Vorstellungen des Auftragnehmers akzeptiert werden können und welche nicht.

Ergebnis:

Unterschriftsreifer Vertrag

Zielgruppe:

Alle Institutionen, die einen BVB-Vertrag für Kauf, Miete,
Wartung, Überlassung oder Pflege abschließen möchten.

Termin:

nach Vereinbarung

Dauer:

Die Verhandlungen erfordern abhängig von dem Vertragspartner, dem Vertragsvolumen und den bei den Vertragspartnern vorhandenen Kenntnissen unterschiedlich viel Zeit.

Zuständige AG:

Verwaltung und Querschnittsaufgaben

Voraussetzungen:

Voraussetzungen sind die Kenntnisse über den eigentlichen Vertragsgegenstand, sowie die Berechtigung, die vertraglichen Verpflichtungen einzugehen, wobei insbesondere die finanziellen Verpflichtungen zu berücksichtigen sind. Beim Institut muß ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen, der entscheiden kann, welche Vorstellungen des Auftragnehmers akzeptiert werden können und welche nicht.

Bemerkungen:


Entgelt:

4 AE pro Stunde

Entgeltgruppe:

1

Dienst wird angeboten:

Ja


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