Hinweise zum Antrag an die GWDG auf Zuweisung einer Benutzerkennung
Die Zuweisung einer Benutzerkennung zur Nutzung der Rechenanlagen und Netze der
Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG)
kann nur mit der Web-Maske "
Antrag auf Zuweisung einer Benutzerkennung
" beantragt werden. Die eingegebenen Daten werden in einer Datenbank gespeichert.
Die GWDG bietet für jedes Institut dafür zwei Verfahren an:
Elektronisches Verfahren:
Die Antragstellung, Genehmigung durch das Institut und die Bearbeitung bei der GWDG erfolgt ohne Medienbruch vollständig elektronisch.
Papierform des Antrags:
Die benötigten Daten werden über die obige Web-Maske eingegeben, jedoch muss anschließend ein Web-Formular ausgedruckt und unterschrieben an die GWDG zurückgeschickt werden. Dort werden die Daten wieder voll elektronisch weiter bearbeitet.
Die GWDG ermuntert alle Institute, sich am elektronischen Verfahren zu beteiligen, weil dies den Antragsdurchlauf deutlich beschleunigt und die Sicherheit der Datenübertragung gewährleistet. Institute, die noch nicht an diesem Verfahren teilnehmen, aber sich nun beteiligen wollen, melden sich bitte telefonisch unter 0551 201-1510 oder aber an die E-Mail-Adresse gwdg@gwdg.de .
Ausfüllen des Antrags und Vollständigkeit der Angaben
Der Antrag besteht aus zwei Teilen: dem eigentlichen Antrag und dem Fragebogen zum Datenschutz. Beide Teile müssen richtig und vollständig ausgefüllt werden. Nachdem Sie die Schaltfläche "Absenden" angeklickt haben, werden Sie entweder aufgefordert, die nun angezeigte Seite zu drucken oder sie enthält eine Information darüber, dass Ihre Daten an die Geschätsführung Ihres Instituts automatisch zwecks Genehmigung weitergeleitet werden, je nach vom Institut gewähltem Verfahren
.
Im ersten Fall drucken Sie bitte diese WWW-Seite aus, unterschreiben Sie sie, lassen Sie sie auch von der Geschäftsführung Ihres Instituts unterschreiben und schicken das Formular an die GWDG
.
Im zweiten Fall ist von Ihrer Seite aus nichts weiter zu unternehmen.
Die dem Antrag zugrunde liegende
Nutzungsordnung der GWDG
ist im Rechenzentrum bei der Information und über das WWW erhältlich.
Die zukünftige Benutzerin bzw. der zukünftige Benutzer ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben im Antrag. Der Text der Web-Maske darf nicht geändert werden, da sonst der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Zweifelsfälle werden bei der GWDG geklärt.
Jede Veränderung gegenüber den im Antrag gemachten Angaben ist der GWDG umgehend schriftlich anzuzeigen. Ein reiner Institutswechsel kann auch über die vorliegende Web-Maske angezeigt werden.
Unterschriften
Wegen der Verantwortung der Geschäftsführenden Leitungen oder in der Medizinischen Fakultät der Abteilungsleitungen, die sich aus dem Antragsformular und der zugehörigen Benutzungsordnung ergibt, ist die auf der Druckversion des Antrags von einer Vertretung oder sonstigen Bevollmächtigten (i. V.) geleistete Unterschrift nur dann ausreichend, wenn bei der GWDG eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Aus dieser Vollmacht muss die Dauer der Bevollmächtigung hervorgehen, und insbesondere muss ersichtlich sein, dass sich für die bevollmächtigte Person die Verantwortung auch auf die Dienstaufsicht über die Benutzer aus dem nutzungsberechtigten Institut erstreckt. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn diese Verantwortung der Vertretung im nutzungsberechtigten Institut laut Gesetz oder laut Satzung gewährleistet ist. Falls der Antrag von einer Vertretung unterschrieben wird, ist zusätzlich die leserliche Angabe des Namens in der Unterschriftszeile der Druckversion des Antrags erforderlich.
Genehmigung des Antrags
Nachdem die ausgefüllte und unterschriebene Papierform des Antrags bei der GWDG eingegangen ist bzw. beim elektronischen Verfahren die Genehmigung der Geschäftsführung vorliegt, wird bei Erfüllung der formalen und sachlichen Voraussetzungen die Benutzung aller Rechenanlagen und Netze der GWDG durch Zuweisung einer Userid und einer Account-Nummer ermöglicht.
Zustellung des Passworts
Im Web-Formular kann ausgewählt werden, ob die Benutzerkennung mit dem zugehörigen Passwort
persönlich
abgeholt oder aber an eine Institutsadresse gesendet werden soll. Bei persönlicher Abholung muss ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Im Falle der Versendung an die Institutsadresse sorgen Sie dafür, dass kein Unbefugter Ihre Post öffnet.
Erlöschen der Benutzungserlaubnis
Die Benutzungserlaubnis erlischt unter den in § 3 der
Nutzungsordnung der GWDG
genannten Voraussetzungen. Nicht mehr benötigte Benutzerkennungen sollten der GWDG aber so bald wie möglich formlos mitgeteilt werden, damit sie nicht von Unbefugten unbemerkt benutzt werden können; dies gilt vor allem beim Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Institut. Nach dem Ende der Benutzungserlaubnis werden alle Daten, die auf Datenträgern unter der betroffenen Benutzerkennung der GWDG gespeichert wurden, unwiederbringlich gelöscht.
Löschen des Antrags
Falls die Papierform des Antrags nicht innerhalb der nächsten 14 Tage bei der GWDG eintrifft, werden die in diesem Antrag gespeicherten Daten wieder gelöscht. In diesem Fall wird der Antrag nicht weiter bearbeitet.