Nutzung der Rechenanlagen und Netze der GWDG
Die Angabe, in welchem Rahmen Rechenanlagen und Netze der GWDG genutzt werden, ist aufgrund der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GWDG
erforderlich. Danach sind für Arbeiten im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit Kosten zu entrichten.