Nutzung der Rechenanlagen und Netze der GWDG

Die Angabe, in welchem Rahmen Rechenanlagen und Netze der GWDG genutzt werden, ist aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GWDG erforderlich. Danach sind für Arbeiten im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit Kosten zu entrichten.