Übergabemöglichkeiten der zugewiesenen Benutzerkennung
Ihre zugewiesene Benutzerkennung wird am Tag nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die Geschäftsführende Leiterin / den Geschäftsführenden Leiter verfügbar sein. Da sie auch ein Passwort enthält, sollte eine sichere Übergabe gewählt werden.
Die sicherste Übergabe ist das persönliche Abholen bei der Information der GWDG. Dabei müssen Sie Ihren Lichtbildausweis vorlegen.
Falls ein von Ihnen Bevollmächtigter die Zugangsdaten abholen soll, muss er eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen und sich mit einem gültigen Lichtbildausweis identifizieren.
Die zugewiesene Benutzerkennung kann Ihnen auch an Ihre Institutsadresse zugestellt werden. Bitte sorgen Sie dann dafür, dass kein Unbefugter Ihre Post öffnet.