Zum betrieblichen Brandschutz gehört eine regelmäßige jährliche Unterweisung ALLER Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Die Vorgesetzten müssen unabhängig von der Benennung der Brandschutzhelfer z.B. im Rahmen der jährlichen Arbeitsschutzunterweisung die Beschäftigten über Verhalten und Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Verhalten im Gefahrenfall unterweisen (für Beschäftigte der PUMG über ILIAS möglich). Es müssen nicht alle Mitarbeitenden an einer praktischen Löschübung teilnehmen. Dafür müssen Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Dies wird im Folgenden erklärt:
Der Brandschutzhelfer erlernt die Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall sowie den praktischen Umgang mit dem Feuerlöscher.
Die Aufgaben des Brandschutzhelfers sind z.B. Ursachen von Entstehungsbränden zu erkennen, Löschversuche ohne Eigengefährdung vorzunehmen, der Feuerwehr Auskunft zu erteilen oder durch besonnenes Verhalten eine disziplinierte Räumung zu unterstützen.
Generell sollte bei der Ausbildung festes Schuhwerk und eine lange Hose getragen werden. Einsatz- und Witterungsbedingt müssen ggf. Übungen kurzfristig abgesagt werden. Informationen hierzu werden über Mail bekannt gegeben. Bei jeder Ausbildung wird eine Teilnehmerliste geführt, welche der entsendenden Abteilung, zusammen mit Teilnahmebescheinigungen für die einzelnen Mitarbeiter, zur Verfügung gestellt wird.
Die komplette Ausbildung findet bei der Feuerwache am Klinikum statt und dauert ca. 2 Stunden (Schulungsraum unter dem Dach und im Anschluss Löschübungen auf dem Vorplatz).
Sollten Sie an dem von Ihnen gewählten Termin nicht teilnehmen können, informieren sie bitte so früh als möglich die Feuerwehr unter: fwklinik@med.uni-goettingen.de oder telefonisch bei Frau Rinke 39-9996.
Sollten einzelne Abteilungen einen kompletten Termin benötigen, ist dies nach Absprache möglich.
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